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Straßenbaubeiträge

Was sind Straßenbaubeiträge?

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze (Erschließungsanlagen), über die ein Grundstück erschlossen wird, halten nicht ewig. Werden solche Erschließungsanlagen oder Teile von ihnen (z.B. die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung) erneuert, verbessert oder umgebaut, beeinflusst dies die bestehende Erschließungssituation in positiver Weise und es entstehen wirtschaftliche Vorteile für die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke. Dieser Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage und ist nicht monetär messbar. Die Stadt Krefeld ist nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) verpflichtet, als Gegenleistung für die oben genannten Vorteile Straßenbaubeiträge zu erheben.

Eine Erneuerung bedeutet den Ersatz einer abgenutzten und verschlissenen Straße oder eines Teils von ihr, zum Beispiel rissiger und abgesackter Fahrbahnen, unebener Geh-wege oder korrodierter Leuchten. Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen fallen nicht darunter.

Eine Verbesserung liegt vor, wenn zum Beispiel die Ausleuchtung der Straße durch eine moderne Beleuchtungseinrichtung verbessert wird, ein Gehweg einen frostsicheren Oberbau erhält oder wenn die Straße in ihrer Aufteilung positiv verändert wird, wie zum Beispiel durch separate Parkstreifen oder durch zusätzliche Radwege.

Ein Umbau einer Straße mit mehreren sogenannten Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege etc.) in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerstraße ist ebenfalls beitragsfähig.

 

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Berechnung des Beitrages ergibt sich aus der Straßenbaubeitragssatzung 2017 (siehe Downloadbereich) und wird nach der Grundstücksfläche und der Zahl der Vollgeschosse ermittelt.

Der von den Beitragspflichtigen zu zahlende Anteil an den beitragsfähigen Kosten variiert nach der Straßenart (z. B. Hauptverkehrsstraße, Anliegerstraße, verkehrsberuhigter Bereich) und des durch die straßenbauliche Maßnahme ausgebauten Teils der Straße (z. B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung). Den verbleibenden Anteil trägt die Stadt Krefeld.

 

Für welche Maßnahmen werden in absehbarer Zeit Beitragsbescheide versandt?

Hierzu liegt eine Aufstellung der aktuellen Maßnahmen im Downloadbereich ab.

 

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides Eigentümerin oder Eigentümer des von der Straße erschlossenen Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, dann ist anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers die erbbauberechtigte Person beitragspflichtig.

 

Wann ist der Beitrag zu zahlen?

Der Straßenbaubeitrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides fällig.Der Beitrag kann auf Antrag der beitragspflichtigen Person gegen Zahlung von Zinsen in Raten gezahlt werden.

 

„Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge"

Nach der in Nordrhein-Westfalen gültigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen übernimmt das Land 100 Prozent der Straßenbaubeiträge, die nach der jewei-ligen Satzung der Kommune von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.Gefördert werden jedoch nur solche Maßnahmen, die ab dem 01.01.2018 vom zuständigen politischen Gremium beschlossen wurden. Die in Krefeld aktuell abzurechnenden Maßnahmen wurden weitestgehend vor dem oben genannten Stichtag beschlossen, sodass die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten nicht von der Förderung profitieren.

 

Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW

Aktuell liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, welcher die Abschaffung der Straßenbaubeiträge für zukünftige Straßenbaumaßnahmen zum Ziel hat. Dieser befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung und ist somit noch nicht in geltendes Recht überführt.

 

Kontakt

Matthias Eschbach

Straßenbaubeiträge

Telefon: 0 21 51 / 86-4211

E-Mail: matthias.eschbach@krefeld.de

Zimmer 255

Andreas Gareissen

Erneuerungsprogramm Straßenbeleuchtung

Telefon: 0 21 51 / 86-4213

E-Mail: andreas.gareissen@krefeld.de

Zimmer 254

Sabine Schikorski

Telefon: 0 21 51 / 86-4215

E-Mail: sabine.schikorski@krefeld.de

Zimmer 256

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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