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Beschwerden über Immissionen

Bei Beschwerden sollte der erste Ansprechpartner immer der Verursacher sein. Oftmals ist dem Störer (sowohl privat als auch gewerblich) nicht bewusst, wie stark er mit seinen Tätigkeiten andere belästigt. Daher empfiehlt sich zunächst, mit dem Störer ruhig zu reden. Führen Ihre Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg, können weitere Schritte eingeleitet werden. In allen Fällen ist die Beweislage sehr wichtig.

Sollten Ihre Bemühungen nicht zu einer einvernehmlichen Lösung geführt haben, so können Sie Anzeige bei der Unteren Immissionsschutzbehörde erstatten. Bitte beachten Sie jedoch, dass in gewissen Fällen (z. B. bei Fahrzeug- oder Gaststättenlärm), zu gewissen Uhrzeiten oder bei akuten Störungen auch andere Zuständigkeiten gelten.

Informieren Sie sich deshalb bitte vorab unter den nachfolgend aufgeführten Kacheln ob und um welche Art von Beeinträchtigung es sich in Ihrem Fall handelt und an wen Sie sich wenden müssen.

Anzeige

Sofern die Untere Immissionsschutzbehörde für Ihr Anliegen zuständig ist, ist die Anzeige schriftlich oder elektronisch (immissionsschutz@krefeld.de) unter Angabe folgender Informationen einzureichen:

  • Personalien der anzeigenden Person (inkl. Telefonnummer)
  • Name und Anschrift, (Fahrzeugkennzeichen bei Fahrzeuglärm) des Störers
  • Datum und Uhrzeit bzw. Zeitspanne der Störung
  • Art der Störung (laute Musik, Gerüche, Laufenlassen von Motoren etc.)
  • Personalien (einschließlich Telefonnummer) weiterer Zeugen, möglichst mit Unterschrift
  • weitere besondere Umstände (beispielsweise einmalige oder wiederholte Störung)
  • ggf. Lärmprotokoll

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld