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Kraftfahreignungsüberprüfung

Die Fahreignung ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Laut Straßenverkehrsgesetz ist derjenige „geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."

Die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr, kann auch nach dem Erwerb des Führerscheines einer Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde zugeführt werden. Dies kann durch polizeiliche oder gerichtliche Mitteilungen nach dem Bekanntwerden von eignungsausschließenden Mängeln, aber auch durch Hinweise aufgrund besonderer Gegebenheiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, geschehen (z.B. altersbedingte Ausfallerscheinungen, Erkrankungen, Alkohol- und Drogenkonsum etc.). Die Überprüfung erfolgt zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr und kann zu verschiedensten Maßnahmenanordnungen führen.

Betroffene und Angehörige können sich auch unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Anonymen Hinweisen wird nicht nachgegangen!

Fahreignungsgutachten nach einem Krankheitsfall

Wenn die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, führt dies zum Entzug der Fahrer-laubnis.
Nicht immer sind Führerscheinbesitzer durch Fehlverhalten selbst daran schuld, dass ihre Fahrerlaubnis infrage gestellt wird. Im Krankheitsfall oder als Folge eines Unfalls können körperliche Beeinträchtigungen entstehen, welche eine Begutachtung für die Fahreignung voraussetzen.
Ordnet die Führerscheinstelle eine derartige Maßnahme an, ist in aller Regel ein detailliertes ärztliches Gutachten vonnöten, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person auch weiterhin in der Lage ist, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen. Wird dabei festgestellt, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahreignung nach Schlaganfall oder bei Epilepsie Im Folgenden wird beispielhaft auf zwei Krankheiten eingegangen, bei denen die Fahreignung in aller Regel überprüft werden muss. Als Folgeerscheinungen eines Schlaganfalls treten häufig Lähmungen auf, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen können.
Ein qualifizierter Arzt der Verkehrsmedizin kann durch unterschiedliche Untersuchungen und Test feststellen, ob eine Fahreignung noch gegeben ist. Es ist auch möglich, dass eine Fahrprobe angeordnet wird. Damit kann der Betroffene in der Praxis seine Fahreignung unter Beweis stellen.
Krampfanfälle, die in unregelmäßigen Abständen und Stärken auftreten können, prägen das Krankheitsbild, wenn der Betroffene unter Epilepsie leidet. Handelt es sich um eine akute Form der Epilepsie, bei welcher die Anfälle in kurzen Abständen auftreten, ist eine Fahreignung in der Regel nicht mehr gegeben.
Wichtig: Eine Fahreignung ist bei Epilepsie nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der behandelnde Arzt geht nach etwa einem Jahr „Anfallsfreiheit" davon aus, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Weitere Erkrankungen, die die Kraftfahreignung ausschließen oder bedingt ausschließen, finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

- § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 46 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- § 11 ff. Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Bearbeitungszeit

Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Wochen.

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld