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Fahrzeuglärm
Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge
Fahrzeuge können Belästigungen durch Lärm, Schadstoffausstoß, Staubaufwirbelungen, Gerüche, Licht oder Erschütterungen verursachen.
Eine Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde ist hier nur gegeben, sofern Fahrzeuge als Arbeitsgeräte Verwendung finden (zum Beispiel Bagger, Planierraupe, Transportbetonmischer) oder wenn Fahrzeuge im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte außerhalb des öffentlichen Verkehrs verwendet werden.
Für Fahrzeuglärm im öffentlichen Verkehrsraum ist der Fachbereich Ordnung aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (StVO, StVZO) zuständig, in Einzelfällen auch die Polizei.
Eine detaillierte Aufstellung möglicher Störungen durch Fahrzeuge kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Belästigung durch ruhende Fahrzeugeim öffentlichen Verkehrsraum
Art der Belästigung | Wer ist zuständig? |
---|---|
Lärm am Taxistand (Motorlärm, Türenschlagen, Autoradio) | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Be- und Entladen von Fahrzeugen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren, Türenschlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe, Müllfahrzeug) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Fehlalarm von Autoalarmanlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Diverse Betätigungen von Personen im Fahrzeug, welche Lärm und Vibrationen verursachen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Privatpersonen | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Gewerbebetrieb | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Belästigung durch ruhende Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes
Art der Belästigung | Wer ist zuständig? |
---|---|
Fehlalarm von Autoalarmanlagen | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Privatpersonen | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Kfz-Reparaturen oder Kfz-Umbauarbeiten durch Gewerbebetrieb | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Unnötiges Laufenlassen von Motoren bei Arbeitsmaschinen (Bagger, Transportbetonmischer, Planierraupe..) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Stehende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Be- und Entladen von Fahrzeugen auf Betriebsgrundstücken | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Stehender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen (Hupen, Lichthupe, Scheinwerfer) | Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz |
Belästigung durch fahrenden Verkehr
Art der Belästigung | Wer ist zuständig |
---|---|
Fahrender Schrotthändler mit Tonwiedergabe über Außenlautsprecher | Polizei |
Belästigung durch Martinshorn eines fahrenden Fahrzeuges | Polizei |
Fahrende Fahrzeuge mit überlauter Musik im Fahrzeug | Polizei |
Abgabe von Licht- und Schallsignalen | Polizei |
Sofern Sie sich über Fahrzeuglärm und andere Belästigungen durch Fahrzeuge beschweren möchten, zeigen Sie dies bitte bei den vorgenannten Behörden an.
Außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit kann auch immer Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um entsprechende Störungen zu melden.
Ihre Anzeige muss gewissen Form- und Inhaltsvorschriften genügen, um wirksam verfolgt zu werden. Bei einer Anzeige sind unbedingt anzugeben:
- Personalien der anzeigenden Person (inkl. Telefonnummer)
- Name und Anschrift, Fahrzeugkennzeichen des Störers
- Datum und Uhrzeit bzw. Zeitspanne der Störung
- Art der Störung (Laufenlassen von Motoren, Hupkonzert)
- Personalien (einschließlich Telefonnummer) weiterer Zeugen, möglichst mit Unterschrift
- weitere besondere Umstände (beispielsweise einmalige oder wiederholte Störung)
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Stadt Krefeld
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde
Elbestraße 7
47800 Krefeld
Fax: 0 21 51 / 3660-2460
immissionsschutz@krefeld.de
Fachbereich Ordnung
Stadt Krefeld
Fachbereich Ordnung
Abt. Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld
Fax: 0 21 51 / 3660-2196
FB32@krefeld.de
Polizei Krefeld
Kreispolizeibehörde Krefeld
Nordwall 1-3
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 634-0
Telefax: 0 21 51 / 634-1029
poststelle.krefeld@polizei.nrw.de