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Schöffenwahl

Die Stadt Krefeld sucht Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) für das Schöffenamt

Im ersten Halbjahr 2023 werden Interessierte für das Schöffenamt gesucht.

Bewerben können sich Personen,

- die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind,
- die in Krefeld wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt sind und nicht älter als 69 Jahre sind
- die zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt
- die Interessenten müssen in der Lage sein, dem anstrengenden Sitzungsdienst geistig und gesundheitlich und sprachlich zu folgen
- Interessierte für das Jugendschöffenamt sollen zusätzlich über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen

Darüber hinaus sind insbesondere Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, Kommunikations- und Dialogfähigkeit gefragt.

 

Bei Interesse bewerben Sie sich per Post, E-Mail oder direkt online wie folgt:

Erwachsenenschöffinen und Erwachsenenschöffen

postalisch/E-Mail per Formular (unter Downloads am Seitenende) an:

Stadt Krefeld
Fachbereich Recht
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

E-Mail: schoeffen@krefeld.de

Bewerbung online:Erwachsenenschöffen und -schöffinnen:

 

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

postalisch/E-Mail per Formular (unter Downloads am Seitenende) an:

Stadt Krefeld
Fachbereich Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

E-Mail: jugendschoeffen@krefeld.de

Bewerbung online: Jugendschöffen und -schöffinnen:

 

Weiterführende Informationen rund um das Schöffenamt erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen
und Richter e.V.

Schöffenwahl 2023 | Partizipation in der Justiz (PariJus)