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Die Bestandteile des Haushaltes der Stadt Krefeld

Nachfolgend werden Ihnen die einzelnen Bestandteile eines kommunalen Haushaltes im Überblick vorgestellt. Außerdem stehen Ihnen die akuellen Versionen dieser Bestandteile am Ende der Seite als Downloads zur Verfügung.

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung einer Kommune legt das Volumen für die Höhe von Erträgen und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen der sowie der vorgesehenen Kreditaufnahme, die Verpflichtungsermächtigungen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite sowie die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer fest.

Damit ist die Haushaltssatzung das rechtliche Kernstück eines Kommunalhaushalts und Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan. Die Satzung wird vom Rat der Stadt Krefeld in öffentlicher Sitzung beschlossen. Rechtsgrundlage ist die Gemeindeordnung NRW (§ 78 GO NRW).

Das Zahlenwerk hinter der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Der Haushaltsplan ist in folgende Bestandteile untergliedert:

Statistische Grunddaten der Stadt Krefeld

Anhand des unten angefügten Downloads können Sie die statistischen Grunddaten der Stadt Krefeld wie z.B. die Größe des Stadtgebietes und die aktuelle Einwohnerzahl entnehmen.

Der Vorbericht zum Haushaltplan

Der Vorbericht gibt einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans. In ihm werden die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten dargestellt. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung werden erläutert.

Der Vorbericht enthält damit in einem Werk Aussagen zur aktuellen und künftigen Entwicklung der städtischen Finanzsituation.

Durch Darstellung der gesamtstädtisch wesentlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen ist der Vorbericht ein aussagefähiges und wirksames Steuerungselement für die Finanzpolitik der politischen Entscheidungsträger.

Das NKF-Haushaltsbuch

Das NKF - Haushaltsbuch, Herzstück des Haushaltsplans, bildet zunächst den Gesamtergebnis- und den Gesamtfinanzplan ab. Weiterhin werden die NKF - Produktbereiche nach Vorgabe des Innenministeriums (17 Pflichtbereiche), die Produktstruktur der Stadt Krefeld, die Zuordnung der Fachbereichshaushalte zu Fachausschüssen und die gesamten Teilpläne nach örtlichen Verantwortungsbereichen abgebildet. Abschließend finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren) und eine Übersicht über die Zuschussleistungen der Stadt Krefeld.

Die Anlagen zum Haushaltsplan

Zu den Anlagen des Haushaltsplans gehören im Folgenden der Stellenplan und die Stellenübersichten, ein Haushaltsquerschnitt, Bewirtschaftsgrundsätze sowie Übersichten über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, über Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen, über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten sowie über die Entwicklung des Eigenkapitals.

Im Weiteren sind die einzelnen Bilanzen und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Krefeld (z.B. Senioreneinrichtungen und das Zentrale Gebäudemanagement) und der Gesellschaften, an denen die Stadt mit mehr als 20 v.H. beteiligt ist, abgebildet.

Bezirksbezogene Haushaltansätze

Kreisfreie Städte sind verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Krefeld ist in die Stadtbezirke West, Nord, Hüls, Mitte, Süd, Fischeln, Oppum/Linn, Ost und Uerdingen unterteilt.
Für jeden Stadtbezirk ist eine Bezirksvertretung zu wählen. Diese entscheidet in allen Belangen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist.
Im Anhang finden Sie die Übersicht der bezirksbezogenen Haushaltsansätze. Die bezirksbezogenen Mittel sind unterteilt in einen Ergebnis- und einen Finanzplan, in denen die auf die einzelnen Stadtbezirke entfallenden Haushaltsmittel entsprechend dargestellt sind.