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Baulandkataster

 


Einstöckig bebautes Grundstück und Karte mit Grundstücken aus dem Baulandkataster
Zur interaktiven Karte des Baulandkatasters kommen Sie hier.

Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Nicht enthalten sind weitergehende Informationen beispielsweise zu Altlasten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten nach Grundstücken zu suchen. Zum einen kann nach Lage im Stadtgebiet gesucht werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, nach Größe des Grundstücks zu suchen. So kann man sich zum Beispiel gezielt über Objekte in einer Größe von 300 bis 400 m² im Stadtteil Fischeln informieren. Nach Auswahl eines Objektes wird ein Datenblatt mit ersten Angaben und Hinweisen angezeigt.

Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Bei Privatgrundstücken ist eine Bebaubarkeit nur gegeben, sofern der Grundstückseigentümer verkaufsbereit ist. Das Baulandkataster wird wöchentlich aktualisiert. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.

Auskünfte und Hilfestellung zu Fragen über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht.

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhalten Sie in Einzelfällen Angaben zum Eigentümer eines bestimmten Grundstücks in der Katasterauskunft des Fachbereiches 62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften.

Kontakt

Anita Scholz-Bingoel

Telefon: 0 21 51 / 86-3738

E-Mail: a.scholz-bingoel@krefeld.de

Zimmer 154

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld