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Dichtheit von Hausanschlüssen - Dichtheitsprüfung

Rechtliche Grundlage

Wasserhaushaltsgesetz
Entwässerungssatzung Stadt Krefeld

 

Leistungsinhalt

Durch undichte Hausanschlussleitungen tritt Abwasser aus, welches Boden und Grundwasser verschmutzt und belastet. Grundwasser als schützenswertes Gut und nicht zuletzt als Trinkwasserquelle muss von solchen Verunreinigungen freigehalten werden!
Der Grundstückseigentümer ist für die Dichtheit von privaten erdverlegten Abwasserleitungen (Hausanschlüssen) verantwortlich.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Oktober 2013 einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dieser Verordnung ist nach Angaben der Landesregierung die „Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschlossen und Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen."

 

Folgende Punkte werden durch die Verordnung neu geregelt:
  1. Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610.
  2. In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von privaten erdverlegten Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
  3. Wird ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen, so muss die Erstprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden.
  4. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind und die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
  5. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
  6. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) ist eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden.
  7. Mit der Rechtsverordnung werden auch die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden festgeschrieben. Die Anerkennung dieser Sachkundigen kann widerrufen werden, wenn die Sachkunde nicht mehr vorliegt oder der Sachkundige die für seine Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
  8. Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.

Gemäß den Punkten 5 und 8 (siehe oben) hat die Stadt Krefeld die Satzung über die Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung nach § 8 Abs. 7 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) erlassen.

 

Häufig gestellte Fragen

 

Liegt Ihr Grundstück in einer festgesetzten Wasserschutzzone?

Ob Ihr Grundstück in einer festgesetzten Wasserschutzzone liegt, können sie auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen überprüfen.
- Umweltdaten vor Ort -

Geben Sie in der obersten Zeile bei Ort Krefeld ein und wählen Sie Wasser aus. Dort klicken Sie auf Trinkwasser festgesetzt.

Nein, Ihr Grundstück liegt nicht in einer Wasserschutzzone.
Sie haben zurzeit keine Prüfpflicht.

Ja, Ihr Grundstück liegt in der festgesetzten Wasserschutzzone. Bis wann muss die Prüfung durchgeführt werden?
Abwasserleitungen für häusliches Abwasser, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, sind bis spätestens zum 31. Dezember 2015 prüfen zu lassen.
Alle anderen Abwasserleitungen in festgesetzten Wasserschutzgebieten sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.

 

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

Die Inspektion darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Die Liste der anerkannten Sachkundigen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:

Für bestehende Anlagen zur Ableitung häuslichen Abwassers genügt in der Regel die optische Inspektion. Der Sachkundige muss in seiner Verantwortung entscheiden, ob diese Prüfung aufgrund der vorgefundenen Lage ausreichend ist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:

 

Ihre Abwasserleitungen sind nicht dicht! Wie kann saniert werden?
  • Informationen zu den Sanierungsverfahren finden Sie in einer Broschüre des Landes Sanierung privater Abwasserleitungen

    Achtung!! Vor der Sanierung sollten Sie sich mindestens 2 Angebote einholen.

 

Ansprechpartner

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Kommunalbetrieb Krefeld AöR

Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld