Inhaltsbereich

Kostenheranziehung

Im Bereich Kostenheranziehung erfolgt die Überprüfung und Berechnung, inwiefern Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe, z. B. Betreuung und Versorgung in Notsituationen oder Hilfe zur Erziehung, wie Heimpflege oder Familienpflege, herangezogen werden können.

Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Kontakt

FB51 Kostenheranziehung

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kostenheranziehung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld