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Hebammen

Fortbildungspflicht

Zur Fortbildungspflicht für Hebammen in NRW hat der Landesverband der Hebammen in NRW e.V. eine Broschüre mit Empfehlungen zur Umsetzung herausgebracht.

Die Broschüre kann bei der Fortbildungsbeauftragten per E-Mail: fortbildungsbeauftragte@hebammen-nrw.de angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesverbandes der Hebammen Nordhrein-Westfalen e. V.