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Europawahl: Unionsbürger können auch in Krefeld teilnehmen
Veröffentlicht am: 15.01.2024
Symbolbild Europa. Europa-Flagge. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, pixabay
Eintragung ins Wählerverzeichnis
Am 9. Juni werden in Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger in das Wählerverzeichnis der jeweiligen deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Zukünftig erhalten sie dann automatisch am jeweiligen Wohnort die Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.
Die erstmalige Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt nur auf Antrag, der spätestens bis zum 19. Mai zu stellen ist. Für die in Krefeld lebenden Unionsbürger bedeutet dies, dass sie das Antragsformular sowie ein Merkblatt im Internet unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html herunterladen oder beim Wahlamt der Stadt im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, anfordern können (per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder telefonisch unter 0 21 51 / 86 13 61).
Video zur Europawahl 2024:
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