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Neuer Regelkatalog soll klimagestresste Bäume besser schützen

Veröffentlicht am: 26.06.2024

Symbolbild Stadtbaum. Bild: pixabay User hgenthe
Symbolbild Stadtbaum. Bild: pixabay User hgenthe

80.000 Bäume im Krefelder Stadtgebiet stehen auf öffentlichen Flächen, an Straßen, auf Friedhöfen, Spielplätzen, Grünanlagen, Kleingärten, Sportanlagen, Kitas, Schulen sowie weiteren Liegenschaften. Hinzu kommen tausende weitere Bäume auf privaten Flächen und in Wäldern. Um die Bäume im Krefelder Stadtgebiet besser zu schützen, hat die Stadtverwaltung jetzt die bestehende Baumschutzsatzung überarbeitet. Diese Satzung definiert die Regeln, nach denen Bäume gefällt werden dürfen. Mit einer entsprechenden Vorlage wurde der Naturschutzbeirat am Dienstag informiert. Vorberatend wird das Thema dann im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft am Donnerstag, 27. Juni, 17 Uhr (Saal C2) besprochen, bevor der Krefelder Stadtrat über die Neufassung der Baumschutzsatzung abstimmt.

Die Bäume haben für das Stadtklima eine starke Wirkung. Durch ihre Photosynthese verbessern sie die Luftqualität, indem sie unter anderem das Treibhausgas Kohlendioxid aus der Luft filtern. Des Weiteren sorgen sie für Beschattung und kühlen durch Verdunstung ihre Umgebung ab. Die Krefelder Baumschutzsatzung wurde erstmals im Jahr 1979 erstellt und zuletzt im Dezember 2005 geändert, um diese an die bestehenden naturschutzrechtlichen Regelungen anzupassen. Nun ist eine weitere Anpassung an die geänderten klimatischen und räumlichen Bedingungen dringend erforderlich. Die Neufassung basiert unter anderem auf der Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages.

Obstbäume sind für viele Insekten ein wichtiger Lebensraum

Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Stadt Krefeld künftig auch Ausgleichszahlungen für gefällte geschützte Bäume in den Fällen ermöglichen möchte, in denen ein Baum aus unterschiedlichen Gründen nicht sinnvoll nachgepflanzt werden kann. Dieses Geld soll in Baumpflanzungen oder andere Naturschutzmaßnahmen investiert werden, von denen möglichst viele Menschen profitieren. In der neuen Baumschutzsatzung sind auch erstmalig Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern aufgenommen und würden damit ebenfalls unter Schutz gestellt. Auf diese Weise sollen schützenswerte Exemplare gesichert, bei einer Fällung soll ein Ersatz gepflanzt werden. Obstbäume sind für viele Insekten ein wichtiger Lebensraum. Gerade in kleineren Gärten bieten diese eine gute Alternative zu Bäumen, die nach einigen Jahren eine große Krone entwickeln.

In der veränderten Baumschutzsatzung wird auch hervorgehoben, dass abgestorbene, tote Bäume generell nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Zu prüfen ist aber im Einzelfall, ob in dem Baum durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten leben. Die neue Baumschutzsatzung macht auch deutlich, dass Fällungen innerhalb der Schonzeit nur gegen Vorlage einer artenschutzrechtlichen Prüfung gestattet sind. Die einzige Ausnahme gilt, wenn Gefahr im Verzug ist. Die Baumschutzsatzung regelt künftig ferner, dass bei Anträgen für eine Baugenehmigung nicht nur die geschützten Bäume des jeweiligen Baugrundstücks, sondern auch die vorhandenen geschützten Bäume der Nachbargrundstücke einzutragen sind. Grund ist, dass durch Neubauten zum Teil erhebliche Schäden im Wurzelbereich von grenznahen Bäumen entstehen können. Die Bäume der Nachbargrundstücke werden häufig nicht ausreichend mitberücksichtigt.

In der Vorlage findet sich auch der Hinweis darauf, dass vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen auf die Pflanzung von klimaresilienten Baumarten geachtet werden soll. Bei der Wahl geeigneter Pflanzsubstrate empfiehlt es sich, den Einsatz von Mykorrhiza-Pilzen sowie von Pflanzenkohle zu prüfen. Auch wird darauf hingewiesen, dass gemischte Baumalleen eine höhere Klimaresilienz aufweisen können.