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Stadtrat beschließt Änderungen in Ordnungsbehördlicher Verordnung

Veröffentlicht am: 07.09.2023

Kollegen:innen des KOD bei der Arbeit
Kollegen:innen des KOD bei der Arbeit

Alkoholverbot rund um Einrichtungen, Betteln wird eingeschränkt

Der Krefelder Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) in der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Version beschlossen. Mit dem „Stärkungspaket Innenstadt" hatte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr ein Alkoholverbot rund um bestimmte Einrichtungen sowie Regelungen zu Einschränkungen hinsichtlich des Bettels vorgeschlagen und auf Basis der politischen Beschlüsse umgesetzt. Gegen das Alkoholverbot klagte in der Folge ein Ratsmitglied. Beklagt wurden auch die eingeschränkten Möglichkeiten des Bettels. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat daraufhin die in der OBV formulierten Regeln zum Betteln per einstweiliger Verfügung gestoppt. Aufgrund dieser juristischen Hinweise zu beiden Themenfeldern war die Verwaltung gefordert, die Ordnungsbehördliche Verordnung textlich zu verändern und durch ein weiteres Votum des Rates neu beschließen zu lassen.

Am generellen Ziel einer sicheren Innenstadt mit Aufenthaltsqualität wird nach Änderung der OBV festgehalten. Durch die jetzige Beschlusslage ist sichergestellt, dass der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) weiterhin seinem Auftrag nachkommen kann und die Ziele aus dem Programm „Handeln und Helfen" weiterverfolgt.

Erhöhter Schutz von Kindern und Jugendlichen

Das Alkoholverbot ist nun in der OBV mit folgendem Passus geregelt: „Alkohol- und Drogenkonsum ist im unmittelbaren Umfeld zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kultureinrichtungen untersagt." Die Aktualisierung soll auch weiterhin für erhöhten Schutz von Kindern und Jugendlichen sorgen. Durch die Formulierung „im unmittelbaren Umfeld" beginnt der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht erst vor der Haustür der jeweiligen Einrichtung. Dies bedeutet, dass auch weiterhin im unmittelbaren Umfeld beispielsweise von Theater, Mediothek oder Kaiser-Wilhelm-Museum kein Alkohol getrunken werden darf. Andere Regeln aus der OBV zum Themenfeld Alkohol bleiben unverändert gültig: Auch künftig ist durch die Ordnungsbehördliche Verordnung auf öffentlichem Raum das Zelten, Lagern und Übernachten, das Verweilen in betrunkenem Zustand mit Ausfallerscheinungen, Trinkgelage, Handel mit Drogen und Konsum von Drogen verboten. Der KOD hält dies konsequent nach und ist durch personelle Stärkung inzwischen deutlich besser für diese Aufgabe gewappnet.

Aufdringliches bis hin zu aggressivem Betteln ist untersagt

Hinsichtlich der Regeln zum Betteln heißt es in der veränderten Version der Ordnungsbehördlichen Verordnung, dass „aufdringliches bis hin zu aggressivem Betteln" untersagt ist. Darunter fällt die erneute Ansprache durch eine bettelnde Person trotz vorheriger Ablehnung. Untersagt bleiben weiterhin auch bandenmäßiges und organisiertes Betteln, verkehrsbehinderndes Betteln, Betteln in Begleitung von oder durch Kinder und Jugendliche sowie Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren. Auch dies kontrolliert der KOD fortlaufend.

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