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Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung

Häuserreihe und Bebauungspläne

In der Abteilung Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung werden verschiedene Dienstleistungen erbracht:

 

Bebauungsplanauskünfte

Unter Ortsbaurecht finden sich hier insbesondere die Erstellung der Bebauungsplanurkunden sowie die Erteilung von Auszügen hieraus. Die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die Grenzen der Satzungs- und Vertragsgebiete finden Sie kostenfrei im Geoportal Bauen und Planen. Informationen über das Geoportal finden Sie hier.

 

Straßenbenennung und Hausnummernvergabe

Weiterhin werden hier die Benennungsverfahren für Straßen, Wege und Plätze unter der Beteiligung weiterer Fachbereiche der Stadt Krefeld vorbereitet. Das Vergabeverfahren inklusive der Änderung und Ergänzung von Hausnummern zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird ebenfalls hier vorgenommen.

 

Widmung und Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen

Um Rechtssicherheit für öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu erlangen, werden diese im Auftrag des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung öffentlich gewidmet oder eingezogen. Eine Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße" erhalten. Die Widmung wird öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet (Gemeingebrauch) und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr). Ein Beispiel für eine Teileinziehung ist die Umwandlung einer bisher für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße zu einer Fußgängerzone.

 

Grundstücksbewertung

Im Bereich Grundstücksbewertung findet sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld. Weitere Informationen zum Gutachterausschuss sowie Anträge für dessen Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses.

 

Planfeststellungsverfahren

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren für größere konkrete Vorhaben in der Infrastruktur (zum Beispiel dem Bau oder der Erweiterung von Auto-, Eisen- oder auch Stadtbahnen, Flugplätzen, Deponien, Leitungstrassen oder Gewässerausbauten).

Diese Planungen und Ausbauten berühren bei und durch ihre Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an privaten Interessen. Der Ablauf des Verfahrens ist in den Fachplanungsgesetzen, zum Beispiel dem Bundesfernstraßengesetz und allgemein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder geregelt.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Mitwirkung bei der Planfeststellung nach Bundes- und Landesrecht
  • Offenlage von Plänen anderer Behörden
  • Koordinierung der Stellungnahmen der Stadt Krefeld, sofern nicht der Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig ist

Während des Anhörungsverfahrens werden die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme für einen Monat beim Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Die Auslegung der Unterlagen wird mindestens eine Woche vor Beginn im Krefelder Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Beendigung der Auslegung können je nach angegebener Frist für zwei bis vier Wochen Einwendungen bei der Anhörungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Einwendungen, die bei der Stadt Krefeld eingereicht werden, werden nach Ablauf der Einwendungsfrist gebündelt an die Anhörungsbehörde weitergeleitet.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Der Planfeststellungsbeschluss wird für zwei Wochen bei Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ausgelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses ist zu beachten.