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Gesetzesänderung: Keine Kinderreisepässe mehr ab 1. Januar 2024

Veröffentlicht am: 23.10.2023

Grafische Darstellung eines Personalausweises. Grafik: pixabay
Grafische Darstellung eines Personalausweises.
Grafik: pixabay

Fachbereich Bürgerservice

Um in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) zu reisen, benötigt man einen gültigen Reisepass - für Kinder bis zwölf Jahre aktuell einen sogenannten „Kinderreisepass". Letzteren hat der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr abgeschafft, teilt nun der Fachbereich Bürgerservice mit. Stattdessen wird es ab 1. Januar 2024 für unter Zwölfjährige nur noch den elektronischen Reisepass geben, der auch für erwachsene Personen ausgestellt wird. „Ab diesem Zeitpunkt können also auch in Krefeld keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellt Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablauf", erklärt Natalie Valera, Leiterin der Abteilung Bürgerbüros und Passwesen. „Bei Reisen innerhalb der EU beziehungsweise im Schengen-Raum genügt natürlich weiterhin ein Personalweis, der für Kinder auf besonderen Antrag ausgestellt werden kann".

Der Reisepass gilt weltweit

Bereits jetzt könne es zu Engpässen in der Ausstellung von Kinderreisepässen kommen, da die Lieferungen des Dokumentes nur noch eingeschränkt erfolgen werden, so Valera. Sie erklärt, dass für Kinder auch ab sofort bereits die allgemein gültigen Reisepässe beantragt werden können. Der Reisepass gilt weltweit und hat eine längere Gültigkeit als der bisherige Kinderpass, der nur für ein Jahr ausgestellt wurde. Die Kosten belaufen sich auf 37,50 Euro.

Bußgeld für abgelaufene Personalausweise

Im Übrigen empfiehlt der Fachbereich Bürgerservice allen Krefelder Bürgern, die Gültigkeit der eigenen Ausweisdokumente zu prüfen. Damit können die gerade vor den Ferienzeiten langen Wartezeiten und erschwerten Terminbedingungen in den Bürgerbüros vermieden werden. „Jede Person über 16 Jahre ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen", sagt Natalie Valera. Wichtig sei auch zu wissen, dass die Kommune für einen abgelaufenen Personalausweis ein Bußgeld auferlegen könne.