Inhaltsbereich

Bebauungsplan 845 - westlich Luiter Weg - und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes;; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 845 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 845

Das Plangebiet ist im Liegenschaftskataster dem Stadtteil Traar zugeordnet, siedlungs-strukturell ist es eher mit dem Stadtteil Verberg verbunden. Überplant wird eine als Weidefläche genutzte Freifläche westlich des Luiter Weges zwischen dem Gestüt Wiesen-hof im Norden und der LVR-Gerd-Jansen-Schule im Süden. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1,05 ha und beinhaltet ganz die Flurstücke 214 und 332 sowie teilweise das Flurstück 211, der Flur 31 in der Gemarkung Traar.

Anlass und Ziele der Planung

Mit dem Bebauungsplan 845 soll Planrecht für eine Kindertageseinrichtung (Kita) und eine Baugruppe geschaffen werden. Für eine viergruppige Kita besteht unabhängig von der Entwicklung des Bebauungsplanes 814 - Am Wiesenhof, zwischen Nieper Straße und Luiter Weg - kurzfristig Bedarf im Plangebiet einen Bauplatz zu schaffen. Gemäß § 24 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII haben Kinder unter 3 Jahren einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23. Juni 2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für unter Dreijährige bedarfsgerecht auszubauen. Der stadtweite Fehlbedarf liegt derzeit bei ca. 1.500 Kita-Plätzen, mit Schwerpunkt im Stadtbezirk Mitte. Im Gipfel-Kita-Bau am 22.09.2020 wurde zwischen Verwaltung und Politik festgelegt, im Plangebiet eine Kita zu positionieren. Die geplante Kita ist für 70 Kinder (U3 (20) und 3+ (50)) ausgelegt. Der Stadtteil Verberg zeigt grundsätzlich eine gute Versorgung mit Kita-Plätzen, wenngleich ein räumliches Un-gleichgewicht zwischen den Einzugsbereichen der Kindertagesstätten und dem Siedlungsschwerpunkt Verberg festzustellen ist. Mit dem geplanten Kindergarten nördlich des Siedlungsschwerpunktes von Verberg verkürzen sich für viele Kinder im Stadtteil Verberg die Kita-Wege, wenngleich dies nicht Hauptintention der Planaufstellung ist, sondern vielmehr der Umstand eines fehlenden Flächenangebotes im unterversorgten Stadtbezirk Mitte. Die Bedarfsdeckung ist eine gesamtstädtische Aufgabe, so das auch angrenzende Stadtteile mit Flächenreserven Versorgungsaufgaben für die unterversorgten Stadtteile übernehmen müssen. Der Neubau der Kita im Plangebiet wird mittelfristig zu Umverteilungen in bestehenden Kitas führen und Entlastungen in anderen Bezirken bewirken.

Der Verein „Nachhaltiges Wohnen in Krefeld e. V." hat sein Interesse für ein innovatives Wohnprojekt (Niepkuhler Krähennest) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bekundet. Das für die Umsetzung der Baugruppe vorgesehene Grundstück konnte zwischen-zeitlich durch die Stadt Krefeld vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) erworben werden. Die Grundstücksübertragung erfolgte unter der Maßgabe, dass auf einer Nettogrundstücksfläche von mindestens 4.500 ein Projekt des inklusiven Wohnens und/ oder Mehrgenerationenwohnens (unabhängig vom jetzigen Projektträger „Niepkuhler Krähennest") verwirklicht wird. Die Vorhaltung der Fläche für eine Schulerweiterung der südlich gelegenen Förderschule ist nicht mehr erforderlich. In Stadtrandlage will der Verein einen Ort für generationenübergreifende Wohnformen für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen. Durch ein soziales und integratives Miteinander, ökologische Bau- und Lebensformen sowie der Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften soll eine aktive Nachbarschaft entstehen. Geplant sind zwei Baukörper für 35 Wohneinheiten, die sich um einen Wohnhof gruppieren. Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden.

Bebauungsplanvorentwurf

Das städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan 845 wird wesentlich durch die Geruchsemissionen des nördlich angrenzenden Gestüts Wiesenhof und einzuhaltender Abstände bestimmt. Die Flächen mit Geruchsbelastung stehen für schutzbedürftige Nutzungen (Wohngebäude, Kita) nicht zur Verfügung. In den geruchsbelasteten Bereichen können lediglich Nutzungen ohne Aufenthaltsfunktion, wie z. B. Straßenverkehrsflächen, Stellplätze, Ausgleichsflächen oder Versickerungsflächen, angeordnet werden.

Das Plangebiet wird vom Luiter Weg durch eine Stichstraße mit einer als Wendeschleife ausgebauten Wendeanlage erschlossen. Die Wendeschleife ist so bemessen, dass diese ohne Rangiermanöver von 3-achsigen Müllfahrzeugen befahren werden kann. Zum Gestüt Wiesenhof / Landschaftsraum entlang der Nordgrenze des Plangebietes ist eine Ortsrandeingrünung mit integriertem Fuß- und Radweg geplant

Die Kita ist am Anfang des Plangebietes mit Anbindung an die Wendeschleife des Luiter Weges geplant. Auf dem rund 2.300 großen Kita-Grundstück sollen 70 Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt betreut werden. Das zweigeschossige Kita-Gebäude mit Staffelgeschoss ist in Holzrahmenbauweise mit flach geneigten und begrünten Dächern geplant. Die Gebäudeanordnung ist traufständig zur neuen Erschließungs-straße, so dass die Außenspielfläche der Kita durch den Gebäudekubus abgeschattet wird. Dem Kita-Gebäude ist eine Stellplatzanlage mit Anbindung an die Wendeschleife am Luiter Weg vorgelagert. Die Stellplatzanlage ist für 10 Stellplätze ausgelegt. Vier Stellplätze in Senkrechtsaufstellung sind unmittelbar von der Wendeschleife anfahrbar und könnten als Mitarbeiterparkplätze angelegt werden. Die Stellplatzzufahrt soll als Vorplatz / Eingang für die Kita hergestellt werden und auch als Fahrradabstellplatz und Müllcontainerbereich genutzt werden.

Das Niepkuhler Krähennest plant im mittleren und westlichen Teil des Plangebietes ein nachhaltiges Wohnprojekt als Baugruppe (Bauherrengemeinschaft, Baugemeinschaft). Geplant sind zwei dreigeschossige Baukörper, die sich um einen Wohnhof gruppieren. Beim Hausbau wird besonderer Wert auf Prinzipien des ökologischen (grünen) Bauens gelegt. So soll eine Dachbegrünung obligatorisch sein. Im 1. Bauabschnitt sollen auf rund 3.150 Grundstücksfläche 24 Wohneinheiten errichtet werden. Der 2. Bauabschnitt fällt mit 11 Wohneinheiten und rund 1.900 Grundstück deutlich kleiner aus und ist bei erfolgreicher Umsetzung des 1. Bauabschnitts als Ergänzung bzw. Vervollständigung des Projektes gedacht. Die privaten Wohnungen mit Größen zwischen 50 und 110 werden durch Gemeinschaftsräume (Essraum, Werkstatt, Atelier etc.) ergänzt.

Aufgrund hoher Grundwasserstände im Plangebiet wird auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet. Stattdessen werden die Stellplätze oberirdisch als Carportanlag nachgewiesen. Die Carportanlage soll extensiv begrünt werden. Das Niepkuhler Krähennest initiiert eine Reihe von Maßnahmen mit denen der Kfz-Verkehr verringert bzw. die Anzahl der notwendigen Pkw- Stellplätze reduziert werden kann. Neben einem Car-Sharing-Angebot und der Förderung des Radverkehrs durch Verleih von Spezialrädern (Lastenräder) und Anhängern sowie Reparaturangeboten, sollen notwendige Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen ersetzt werden. Im Entwurf sind bislang 25 Stellplätze berücksichtigt. Diese können bei Bedarf entlang der Feuerwehrzufahrt erweitert werden. Da das Gebäude im 2. Bauabschnitt mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt, sind für Feuerwehreinsätze Zufahrten und Bewegungsflächen zu schaffen.

Die Standortsicherung für die Kita soll über die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche erfolgen. Für die Baugruppe wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Im WA umfassen die allgemein zulässigen Wohngebäude alle Formen des dauernden Wohnens. Begrifflich fallen darunter auch durch eine Baugemeinschaft errichtete Wohnheime, soweit deren Bewohner sich dort auf eine selbstgewählte, das heißt freiwillige, eigengestaltete, auf gewisse Dauer angelegte Häuslichkeit einrichten.

 

11. FNP-Änderung im Bereich westlich Luiter Weg zwischen LVR-Gerd-Jansen-Schule und Gestüt Wiesenhof

Änderungsbereich

Plan zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Überplant wird eine als Weidefläche genutzte Freifläche westlich des Luiter Weges zwischen dem Gestüt Wiesenhof im Norden und der LVR-Gerd-Jansen-Schule im Süden. Westlich und östlich des Änderungsbereiches sind weitere Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung (Ackerbau, Wiesen-/Weidewirtschaft, Gartenbau).

Anlass und Ziele der Planung

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2019) überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Der äußerste Westen des Plangebietes trägt bereits die Darstellung Wohnbaufläche. Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der obengenannten neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert und die Gemeinbedarfsfläche entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Mit Aufgabe der Schulerweiterungsfläche durch die LVR-Gerd-Jansen-Schule steht diese für eine neue Nutzung zur Verfügung. Entsprechend der westlich angrenzenden Wohnbauflächendarstellung für das Neubaugebiet Wiesenhof, soll die nicht mehr benötigte Reservefläche für eine Wohnbauentwicklung genutzt werden. Lediglich das derzeit genutzte Schulgelände soll als Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich gesichert werden. Mit der Darstellung als Wohnbaufläche ist ein breites Spektrum an Wohngebäuden zulässig. Der Begriff des Wohngebäudes umfasst alle Formen des dauernden Wohnens. Begrifflich fallen darunter auch Wohnheime, Baugruppen oder Mehrgenerationenwohn-projekte. Unproblematisch ist auch die Festsetzung von Nutzungen im Bebauungsplan, die für die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen eine „dienende" Funktion haben, wie z. B. in einer Wohnbaufläche Flächen für den wohnungsbezogenen Gemeinbedarf (z. B. für eine Kindertagesstätte), wohnungsnahe Grünflächen oder die örtliche Erschließung (Wohnstraßen und -wege).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Mittwoch, dem 22. September, um 18.00 Uhr
in der Turnhalle der LVR-Gerd-Jansen-Schule,,

Luiter Weg 6, 47802 Krefeld,
in der Krefelder Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Buslinien 052 und 060 (Haltestelle Flünnertzdyk) erreichbar.

Nach der Corona-Schutzverordnung erhalten zu dieser Veranstaltung nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt. Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Am Eingang des Veranstaltungsraums werden sowohl die persönlichen Daten auf einer Namensliste zur evtl. Nachverfolgung von Infektionsketten vermerkt als auch Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Der Mindestabstand von 1,50 m wird im Veranstaltungsraum durch entsprechende Abstände zwischen den Sitzplätzen gewahrt. Den Besuchern werden Sitzplätze fest zugewiesen. Die am Eingang erfassten persönlichen Daten werden nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.

Unter Beachtung der genannten Regeln kann an der Veranstaltung jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin in-nerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetz-buch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 22.09.2021 - 22.09.2021
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 22.09.2021 - 22.09.2021
OrtsteileStadtbezirk Ost (Traar)
LageKrefeld-Traar

Downloads